07.03.2012
In seinem Bericht an den UNO-Menschenrechtsrat empfiehlt der Sonderbeauftragte für das Recht auf Nahrungsmittel, Olivier de Schutter, Chips, Softdrinks und Junk Food gesondert zu besteuern. "Erlassen Sie Steuern auf Softdrinks und auf Lebensmittel mit hohem Anteil an Fett, Salz und Zucker, um damit zugleich Obst und Gemüse sowie Aufklärungskampagnen subventionieren zu können", so de Schutters Appell an die Industriestaaten. Der Bericht nimmt sich ein Beispiel an Dänemark und Frankreich, die bereits Abgaben auf bestimmte Lebensmittel erlassen haben. So existiert in Dänemark eine Steuer auf Fette in Lebensmitteln, während in Frankreich die sogenannte „Cola-Steuer“ die Lust auf Süßgetränke eindämmen soll.
Aus Sicht des UNO-Sonderbeauftragten de Schutter zahlten die Steuerzahler die Zeche dafür, dass die Märkte mit industriell gefertigter Nahrung überflutet werden, während gesunde Kost wie Obst und Gemüse im Vergleich zu teuer sei. Während die Industrie ihre Marketingkosten von der Steuer absetze, gingen angesichts der Zunahme von ernährungsbedingten Krankheiten die Gesundheitskosten hoch. Letzteres müssten die Steuerzahler mittragen.
Aus diesem Grund dürften die Kosten für Vermarktungskampagnen für fett-, zucker- und salzreiche Fertignahrungsmittel nicht länger steuerlich absetzbar sein. De Schutter fordert zudem strengere Auflagen für die Vermarktung von Lebensmitteln und eine Reduzierung der speziell auf Kinder abzielenden Reklame für zuckerreiche Softdrinks und andere ungesunde Erzeugnisse.
In seinem Bericht zieht de Schutter ein ernüchterndes Fazit: "Die existierenden Nahrungssysteme haben dabei versagt, den Hunger anzugehen, und zugleich fördern sie eine Ernährung, die Ursache ist von Übergewicht und Fettleibigkeit, die weltweit häufiger Todesursache ist als Untergewicht." Während rund 1 Milliarde Menschen auf der Welt Hunger leide, seien 1,4 Milliarden Menschen von Übergewicht betroffen. Vor allem aus dem Ruder gelaufene Systeme von Subventionen sorgten dafür, dass Millionen von Menschen viel zu viel und zugleich zu viel Ungesundes essen. Das Recht auf Nahrung bedeute nicht nur das Recht nicht hungern zu müssen, sondern es beinhalte auch ein Recht auf gesunde und vernünftige Ernährung, so das Credo des UNO-Sonderbeauftragten.
