30.05.2012
Denn anders als vom Hersteller angegeben befänden sich auch viele künstliche Zutaten in dem Szenegetränk, namentlich Farb- und Aromastoffe, Säuerungsmittel und Konservierungsstoffe, so die Verbraucherschützer. "Die Zusatzstoffe sind nicht immer klar gekennzeichnet“, sagt Ernährungsreferentin Daniela Krehl. Sie bezieht sich dabei auf eine Stichprobe im Raum München. Aber auch in anderen Städten und Ländern habe die Verbraucherzentrale mangelnde Kennzeichnung nachweisen können.
Viele der enthaltenen Zusatzstoffe müssten eigentlich angegeben werden, meint Krehl. Zudem wünsche sie sich eine Kennzeichnung allergieauslösender Substanzen. Dies ist jedoch erst ab 2014 gesetzlich vorgeschrieben.
Nicht nur bei Verbraucherschützern steht das Teegetränk, das wegen der enthaltenen Geleeperlen nur mit einem extragroßen Strohhalm getrunken werden kann, in der Kritik. Bereits im Februar hatte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands vor Bubble Tea gewarnt. Er kritisierte, dass sich Kleinkinder leicht an den Kugeln verschlucken können. Dies könne im Extremfall zum Lungenkollaps führen. Auch die Techniker Krankenkasse rät vom Verzehr des Modegetränks ab. Ein 0,2-Liter-Becher Bubble Tea enthalte mit 300 bis 500 Kalorien rund ein Drittel des Tages-Energiebedarfs eines Kindes.
